Der 22. November ist als Gedenk- und Aktionstag der Hausmusik gewidmet. Das gemeinsame Musizieren und Singen im familiären Rahmen hat eine lange Tradition. Viele Menschen assoziieren mit dem Begriff der Hausmusik sicherlich rasch das Klischeebild der trachtentragenden Familie in alpenländischer Stubenumgebung mit Zither und Co, doch Hausmusik ist weitaus nuancenreicher.
Aufgeschlossen
Frischen Wind in die niedersächsischen Wohnzimmer bringen, das ist es, was die die gemeinnützige Gesellschaft „Musikland Niedersachsen gGmbH“ mit ihrer Kampagne „Heimvorteil“ anstrebt. Anlässlich des Tages der Hausmusik ruft sie mit der Frage „Wie viel Musik passt in Niedersachsens Wohnzimmer?“ dazu auf, die heimischen Stuben zum gemeinschaftlichen Musizieren zu öffnen. Musik soll gefeiert werden: „Ganz Niedersachsen wird ein musikalisches Wohnzimmer!“ Auf einer » Übersichtskarte können Menschen, die Lust auf Hausmusik haben, ihr eigenes Hauskonzert eintragen und Hauskonzerte in der Umgebung finden.
Rechtschaffen
Musizieren sollte eigentlich Freude bereiten und verbreiten. Dennoch kommt es zwischen Nachbarn in Mietswohnungen immer wieder zu unnötigen Reibereien, wenn es um das Thema Musik geht … Hier einige Fakten und Urteile zum Musizieren in Mietswohnungen:
- Ein Musizierverbot im Mietvertrag ist unzulässig.
- Beim Musizieren sind die üblichen Ruhezeiten mittags und abends/nachts einzuhalten.
- Akkordeon: Da das Spielen eines Akkordeons in Zimmerlautstärke praktisch nicht möglich ist, musste ein Nachbar das Akkordeonspiel außerhalb der Ruhezeiten dulden, wobei aber festgelegt wurde, dass die tägliche Spieldauer anderthalb Stunden nicht überschreiten dürfe. (LG Kleve 6. Zivilkammer, Urteil vom 1. Oktober 1991, Az: 6 S 70/90)
- Klavier: Obgleich es sich um ein hellhöriges Mietshaus handelte, wurde einem Klavierspieler gestattet, bis zu anderthalb Stunden täglich Klavier zu spielen. (AG Frankfurt/M.,WuM 1997, 430)
- Hausmusik in Gruppen: Das Oberlandesgericht Frankfurt sah die Reduzierung auf etwa eine Stunde tägliches Musizieren als zulässig an, sofern es sich um besonders geräuschvolle Instrumente oder Hausmusik in Gruppen handle. (OLG Frankfurt/M., WuM 1984, 303)
Hier noch ein höchst unterhaltsames Urteil aus den USA zum Thema Musik: Dort wurde ein Neunzehnjähriger, der mit seinem Wagen bei vollaufgedrehter Anlage mit Rapmusik durch die Stadt gefahren war, vom Richter dazu verurteilt, sich unter Polizeiaufsicht vier Stunden Polka anzuhören! … Begründung des Richters: jeder habe natürlich das Recht, seine Musik zu hören, dürfe aber andere nicht damit belästigen – und das betreffe die Lautstärke genauso wie den Geschmack …
Traditionell
Auch wenn das gemeinschaftliche Musizieren zu Hause heute im Alltag keine Hochkonjunktur mehr hat – die Vorweihnachtszeit und die Weihnachtsfeiertage sind für die meisten Menschen ohne aktives Musizieren und Singen undenkbar. In diesem Sinne: eine schöne, musikalische Vorweihnachtszeit!
Quellen:
Foto: © Rainer Sturm/pixelio.de
http://www.musikland-niedersachsen.de/heimvorteil/
http://www.vdwbayern.de/rw_e12v/news.asp?WebID=VdW2&NewsID=1777&PageID=37&inline=